Ab August 2026 gilt kein Unwissen mehr als Entschuldigung

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Ab August 2026 gilt kein Unwissen mehr als Entschuldigung
Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
Ab Anfang August 2026 beginnt die behördliche Aufsicht/Durchsetzung durch nationale Marktüberwachungsbehörden – wer dann keine angemessenen KI-Kompetenzmaßnahmen belegen kann, trägt ein Bußgeldrisiko.
Viele Geschäftsführer, mit denen ich gesprochen habe, kennen zwar den EU AI Act. Artikel 4 ist ihnen noch nicht begegnet.
Die Pflicht ist schon seit dem 2. Februar 2025 in Kraft.
Was verlangt er konkret? Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz besitzen – und die ergriffenen Maßnahmen nachvollziehbar belegen können.
Kein Zertifikat für jeden. Keine Prüfung. Aber einen belegbaren Prozess.
Das ist der Kern meines kostenlosen Live-Workshops: 4 Stunden (2×2h), strukturierter Lehrplan, Schulungsprotokoll, individuelle Teilnahmebescheinigungen. Erfüllt die Anforderungen nach aktuellem Wissensstand – nachweisbar für GF, HR und Teams in KMU.
Runde 2 startet bald. 50 Plätze. Kostenlos.
Das Reel von Tag 1 siehst du als Cover – ein kleiner Einblick, wie der Workshop funktioniert.
Frage an die Praktiker hier: Habt ihr Artikel 4 bereits in der Personalentwicklung verankert – oder wartet ihr noch auf eine klarere Umsetzungshilfe?
Anmeldung: aimpulskraft.de (Link auch in den Kommentaren)